Agronom Work

Wir haben Vereinigte Staaten als Ihren Standort erkannt. Sie können Ihr Land jederzeit ändern.

Anderes wählen

Griechenland stellt 38,1 Millionen Euro für von Tierseuchen betroffene Landwirte bereit

Griechenland stellt 38,1 Millionen Euro für von Tierseuchen betroffene Landwirte bereit

Das griechische Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung hat ein Hilfspaket in Höhe von 38,1 Millionen Euro zur Unterstützung von Viehhaltern genehmigt, die von Tierseuchenausbrüchen betroffen sind. Die Finanzhilfen zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Einbußen auszugleichen, die durch die Bekämpfung der Schaf- und Ziegenpocken, der Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR) sowie der Maul- und Klauenseuche entstanden sind.

Die Mittel sollen Landwirte entschädigen, die ihre Bestände aufgrund behördlicher Anordnungen zur Seucheneindämmung keulen mussten. Neben dem direkten Verlust des Tierbestands berücksichtigt das Programm auch die Ertragsausfälle und die entgangenen Einkünfte in der ersten Hälfte des Jahres 2026, während der strikte Quarantäne- und Transportbeschränkungen die Produktion beeinträchtigten.

Für die europäische Viehwirtschaft verdeutlichen solche Ausbrüche das anhaltende Risiko durch grenzüberschreitende Tierseuchen. Die Pest der kleinen Wiederkäuer ist hochgradig ansteckend und stellt eine erhebliche Bedrohung für die Ernährungssicherheit und die wirtschaftliche Existenzgrundlage pastoraler Betriebe im Mittelmeerraum dar.

Die staatliche Intervention soll verhindern, dass mittelständische Betriebe durch die biologischen Bedrohungen in den Ruin getrieben werden. Ziel ist es, die Stabilität der Fleisch- und Milchversorgungsketten zu bewahren und den betroffenen Betrieben eine Grundlage für den Wiederaufbau nach den Seuchenereignissen zu bieten.

Kontext für Landwirte: Diese Entschädigungszahlung unterstreicht, wie entscheidend die strikte Einhaltung der behördlichen Meldepflichten im Falle eines Seuchenverdachts ist. Landwirte sollten ihre Biosicherheitskonzepte kontinuierlich aktualisieren, da die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zwingend das nachweisliche Einhalten aller veterinärmedizinischen Protokolle voraussetzt.

— Redaktion agronom.work